Dartford Crossing – Achtung neues Mautsystem!
Dartford Crossing, Maut bezahlen und Strafe verhindern
(Aktualisierung am 19.07.2019, siehe am Ende des Artikels)
Wer von Dover kommend an London vorbei Richtung Norden fährt und die östliche Route wählt, muss irgendwann über die Themse. Der einzige vernünftige Übergang ist Dartford Crossing. Nach Norden fährt man durch einen Tunnel, nach Süden über die Queen Elizabeth II Bridge.
Wir können uns noch dunkel erinnern, dass wir vor Jahren vor der Tunneleinfahrt ein paar Pfund an einem Kassenhäuschen bezahlt hatten. Dieses Mal sind aber keine Kassenhäuschen zu sehen, nur irgendwelche obskuren Hinweise, dass man die Gebühr auch im voraus online bezahlen könnte. Wie das im Einzelfall vonstatten gehen sollte, war nicht erklärt.
Wir fahren also fröhlich, nein, eher voll gestresst von dem hektischen Verkehr, inmitten von 3 Spuren voller wie verrückt rasender Lastwagen, durch den Tunnel, und hoffen nur, bald die M25 Richtung Cambridge verlassen zu können. Von weiteren Hinweisen auf die Tunnelmaut ist weit und breit keine Spur. Auffällig sind nur Duzende von Kameras, welche die Autokennzeichen scannen.
Damit hätte sich die Sache für einen unbedarften Urlauber eigentlich erledigt gehabt. Keine richtige Information, keine offensichtliche Zahlungsmöglichkeit, keine sonstigen Warnungen, also auch keine Zahlungsverpflichtung?
Dartford Maut bezahlen – Bloggen kann vor Strafe schützen
Achtung! Hier liegt der Hase im Pfeffer. Wir werden durch einen Kommentar von Andreas in unserem Blog auf den Tatbestand aufmerksam, dass bei Nichtbegleichung der Mautgebühr, Dart Charge genannt, von 2 bis 3 Pfund innerhalb eines Tages, sofort Strafgebühren in der Höhe von 70 Pfund anfallen. Die müssen ebenfalls zeitnah bezahlt werden, sonst steigt die Strafe auf über 100 Pfund an.
Weil wir gerade einen Zwischenstopp bei Freunden in der Nähe von Cambridge einlegen, haben wir Zeit, uns über das Internet schlau zu machen, und können auch unsere Freunde zu dem Thema befragen.
Für Ausländer ist es nämlich gar nicht so einfach, die Gebühr zu zahlen. Es geht zwar per Smartphone, funktioniert aber nur mit SIM-Karten von britischen Providern. Für Zahlung mit Kreditkarte muss man sich online durch Formulare quälen. Und für Barzahlung bei Payzone-Zahlstellen muss man erst mal online einen Shop finden, der dieses Zahlsystem auch anbietet. Dafür muss man dann runter von der Autobahn in das entsprechende Ort fahren. Das ist mühsam, stressig und zeitaufwendig, und der geringe Betrag ist eigentlich den ganzen Aufwand nicht wert. Wenn da die Strafgebühr nicht wäre.
Telefonisch kann auch bezahlt werden, allerdings über eine gebührenpflichtige Nummer, die die Kosten nochmals hochtreibt. Diese Möglichkeit haben wir aus diesem Grund nicht weiter verfolgt.
Ganz schwierig für Reisende – hier fehlt die Information!
Kurz gesagt, das neue System ist eine Frechheit gegenüber ausländischen Touristen, die meist ahnungslos in diese Mautfalle tappen. Weil auch die Touristeninformationen nicht darauf hinweisen, und auch an den Fährterminals Richtung England keine Hinweise stehen, fordert das komplizierte Bezahlsystem ein Falschverhalten geradezu heraus.
Dummerweise hat die englische Regierung in den anderen EU-Ländern mit Zustimmmung von deren Regierungen, Inkasso-Unternehmen damit beauftragt, die saftigen Strafen für das Nichtbezahlen einzutreiben. Viele davon Betroffene knicken vor deren Drohungen sofort ein und zahlen brav.
Ich denke, hier wäre eine Verbraucherschutzklage nicht unangebracht. Jeder Online-Shop würde für solche undurchsichtigen Bedingungen und halsabschneiderische Strafgebühren zur Verantwortung gezogen. Regierungen aber können anscheinend machen, was sie wollen, um den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Die Engländer sind auch genervt
Übrigens sind auch die Engländer nicht gerade begeistert von dem neuen, seit November 2014 bestehenden System. Hauptsächlich aus den obengenannten Gründen, viele ältere Briten habens nicht so mit der modernen Kommunikationstechnik und tappen auch in die Falle.
Ärgerlich sind die Engländer auch, weil sich die Gebühren trotz des Wegfalls der Kassenhäuschen verteuert haben, und die Regierung das Versprechen, die Mautgebühren für die Brücke nach deren Bezahlung abzuschaffen, nicht eingehalten hat. Saftige 20 Prozent Aufschlag, wie auch beim Tunnel, hat die Regierung aufgeschlagen. Raubritter und Ripp-Off sind in den englischen Foren noch die harmloseren Ausdrücke für die Regierung.
Was können wir dagegen tun? Wir könnten uns beim Verbraucherschutz beschweren, es gegenüber der Inkasso-Gesellschaft auf eine Klage ankommen lassen, zähneknirschend eine der unkomfortablen Zahlungsmethoden akzeptieren, irgendwie im voraus bezahlen, oder einfach zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr die Themse überqueren. In dieser Zeit ist die Benutzung kostenlos.
Wir haben unsere Gebühr unter Angabe des KFZ-Kennzeichens in einem kleinen Tante-Emma-Laden in Ely bar über Payzone bezahlt. Die Besitzerin wies mich noch höflich darauf hin, die Quittung unbedingt mehrere Monate aufzubewahren, denn des öfteren käme es zu ungerechtfertigten Strafgeldforderungen, und ohne Quittung könne man sich nicht dagegen wehren.
Also, liebe England Reisende, passt auf!
AKTUALISIERUNG vom 19. Juli 2019
Sabine hat gerade einen Kommentar gepostet, und wie es aussieht, ist das Bezahlsystem inzwischen gewaltig verbessert worden.
Jetzt können auch ausländische Kreditkarten zur Bezahlung angegeben werden, um die Gebühren online zu begleichen. Dartfortcrossingcharges.co.uk hat sogar eine Website auf Deutsch, über die Zahlungen abgewickelt werden können. Die sieht zwar ziemlich amateurhaft gestrickt aus, scheint aber zu funktionieren.
https://www.gov.uk/pay-dartford-crossing-charge
Das ist die Adresse, unter der man diese Maut online mit Kreditkarte zahlen kann, Quittung kommt per Email. Hat bei mir gut geklappt. ADAC hat gute Info auf seiner Seite (nicht nur für Mitglieder zu lesen)
Hallo Siegfried,
ist es möglich die gefundene Bankadresse hier mitzuteilen? Danke auch.
Besteht auch in 2019 noch die Option, zwischen 22.00 und 6.00 Uhr der Mautfreien Über/tunneldurchfahrt? Es geht mir nicht um die paar GBP sondern mehr um den evtl. entstehenden Ärger. Solch eine merkwürdige Zahlungsart habe ich noch nicht erlebt. Ich war sehr oft in Canada, dort waren immer Automaten bzw, Kassenhäuschen oder man hat in einer der zahlreichen Touristeninfo bezahlt.
Hab in 2016 die selbe Erfahrung wie Petra Richter gemacht.
Das System ist inzwischen umgestellt worden. Im Juli 2017 konnte ich die Mautgebühr ganz einfach bezahlen: Nach der Überfahrt nächsten Parkplatz anfahren, ein wenig gegoogelt und eine Bankadresse gefunden, mit der ich per Kreditkarte überweisen konnte.
Alles gut – keine Probleme gehabt.
Guten Abend
von uns wollten sie damals 1000 Pfund wegen einfahrt in die LEZ ohne vorherige registrierung des Fahrzeugs bei London Transport.
Diem sind schon lustig drauf die Engländer
Danke für den Hinweis.
Ralf.
Hallo,
wir haben auch einen Strafzettel wegen der im Sommer 2016 nicht bezahlten Maut für Dartford Crossing erhalten. Haben uns beim drüberfahren auch gewundert, dass man jetzt wohl doch nichts zahlen müsse….. naja, die Strafe betrug 85,… €, allerdings nur die Hälfte, wenn man inenrhalb von 14 Tagen bezahlt… und dann lag noch ein Schreiben mit wichtigen Hinweisen bei, alles auf deutsch wohlgemerkt, auf dem sinngemäß stand: wir erkennen an, dass Sie mit dem Mautsystem nicht vertraut sind, und geben Ihnen die Gelegenheit, innerhalb von 14 Tagen die Maut in Höhe von 2,50 GBP = 2,94 EUR, nachzuzahlen. „Eintreiber“ ist die SEB-Bank (also an eine deutsche Bankverbindung). Habe sofort online überwiesen, da das Schreiben bereits 15 Tage alt war, als es bei uns eintraf, und bis jetzt nichts mehr gehört. Also ich finde, das Mautsystem ist echt blöd und kompliziert, aber die Vorgehensweise der Behörden war dann echt kulant. Da könnten sich die Deutschen mal eine Scheibe abschneiden!
Wir fahren auf jeden Fall wieder nach England und werden uns dann nochmals damit beschäftigen…
Viele Grüße und Danke für den Blog!
Nie wieder Urlaub in UK.
Falls das mißverständlich war. Ich habe NICHT die geforderten 84.60 € (2.92 Maut und 81.68 € Verwarnungsgeld) bezahlt, sondern die als Gnade angebotenen 2.92€ Maut (deren Bezahlung fristgerechnet bis gestern (=Posteingang) möglich war). Ich wollte die Maut ja auch gar nicht prellen. Bleibe aber auch dabei, dass es KEINERLEI Hinweis auf der Strecke gab. Ein auf die Straße gemaltes C kann es ja wohl nicht sein?
Ich habe heute dennoch Widerspruch eingelegt.
Und wenn sie ihn ihnen nur Arbeit beschert ist es mir auch Recht ;-)
Da ich nächstes Jahr nach Schottland möchte, gleich noch eine Frage hinzu: Und wie bezahlt man das rechtzeitig und ohne britische SIM-Karte?
Hallo,
hier noch eine Ergänzung zu meinem Fall. Ich hatte ja am 14. August 2016 die Dartford Crossing in beide Richtungen benutzt und von Roland beschrieben einen Brief erhalten.
Es waren drei seperate Schreiben auf jeweils einem DIN-A4-Blatt in einem Umschlag.
Das erste war das Knöllchen für die Hinfahrt mit Foto vom Auto.
Das zweite war das Knöllchen für die Rückfahrt mit Foto vom Auto.
Das dritte war ein Begleitschreiben, aus dem – wie ebenfalls von Roland beschrieben – „Gnade“ hervorging. Nach dem Motto „wir glauben, dass Sie sich mit dem System nicht auskennen“ geben wir Ihnen die Möglichkeit der Nachzahlung, ohne Aufschlag.
Ich habe daraufhin die 2 x ungefähr 3 Euro per Kreditkarte Online bequem bezahlt und habe bis jetzt (28.10.2016) nix mehr gehört.
Gruß
Frank
Ich habe am 11.08. den Tunnel genutzt und gestern (27.10.) die Verwarnung erhalten und schnell bezahlt.
Das Schreiben war vom 13.10 – da hat einer wohl vergessen, die Post noch einen Tag später einzuwerfen, denn dann hätte ich sie erst nach Ablauf der Zahlungsfrist bekommen.
Achtung! Der Zahlungstermin ist – meiner Meinung nach, nicht für das Nachzahlen der Maut, sondern für die Verwarnung!
Interessanterweise hatte ich übrigens Tag zuvor etwas darüber in einer englischen Zeitung gelesen und extra die Augen offen gehalten.
Mit ist keinerlei Hinweis auf die Maut aufgefallen.
Vielleicht sollte ich mir auch so ein Geschäftsmodell überlegen.
Danke für die Info, Arnout! Ich werde die Augen offen halten – ich hatte am 10.8. bezahlt und bislang noch nichts weiteres gehört. Vielleicht war das bei dir nur ein Versehen des Anbieters oder eine Überschneidung der Termine. An sich scheint mir die Sache aber eindeutig, denn das Schreiben ist klar formuliert, so dass auch juristisch keine Probleme zu befürchten sein dürften.
Roland, so funktioniert das nicht. Ich habe das auch so angenommen wie du und natürlich sehr schnell den EUR 3,77 überwiesen. Fand das irgendwie Ok und zuvorkommend. Jetzt 1 Monat später nochmal ein Bescheid. Sie bestätigen das den Maut bezahlt würde, aber wollen jetzt trotzdem den Verwarnungsgeldbescheidbetrag den sich von EUR 87,91 auf EUR 131,87 erhöht hat einfordern. Also freue dich nicht zu Früh :-). Hat glaube ich System hier. Ich legen jetzt auch mal Beschwerden ein. Übrigens den Forderung ist hier in DE nicht ein zu fordern, auch nicht wenn sie hier ein deutsches Inkassobüro darauf einsetzen. Nur wenn man mal wieder in der UK unterwegs ist und von Polizei geprüft wird kann es interessant werden. Steht alles in den ADAC-Artikel.
Das haben sie wohl geändert mit der Stafgebühr. Kam nicht gut an. Danke für das update Roland!
liebe Grüße
Gabi
Hi Frank,
du wirst in etwa 4-6 Wochen ein Schreiben erhalten, aus dem dann die Gebühr hervorgeht. Wenn du innerhalb der Frist (die mittlerweile sehr großzügig bemessen ist: Schreiben erstellt am 28.7. – Frist bis 30.08.!) dann die 5 Pfund zahlst, war’s das!
Und so werde ich es immer wieder machen, denn einfacher geht es nicht. Warum soll ich umständlich irgendwo bezahlen, womöglich noch 2-3 EUR Sprit verfahren, um eine Bargeld-Stelle zu finden, wenn ich ohne Aufschlag auch nachträglich zahlen kann? ;-)
Hallo Roland,
ich war habe am 14. August 2016 die Dartford Crossing in beide Richtungen benutzt.
Leider habe ich es bis heute versäumt zu bezahlen.
Im Internet kann ich nicht bezhalen, da man nur für gestern und heute nachzahlen kann.
Meine Frage: erhalte ich nun eine Zahlungsaufforderung über diefehlende Gebühr (2 x 2,5 Pfund) oder direkt eine Strafe (zusätzlich 2×35 Pfund)?
Danke
Gruß
Frank.
Ich habe gestern auch völlig überrascht dieses Schreiben von DartCharge erhalten und erst beim zweiten Lesen den Passus entdeckt, dass die Sache erledigt sei, wenn man innerhalb von 14 Tagen zahlt. Das Problem mit den Fristen bzgl. „Zustellung“, „Kenntnisnahme“, „Fälligkeit“ scheint DartCharge mittlerweile zu Gunsten der Schuldner geändert zu haben:
Zwar wären bei einem „Ausstellungsdatum = 28/07 und einer Zustellung = 09/08 schon 12 der 14 Tage verstrichen (was bei einem Wochenende oder bei schlichtem Liegenlassen der Post für 2,3 Tage (wer macht das nicht?) dann zur Überschreitung der Frist führen würden… Aber nun steht dort glücklicherweise:
„Zahlung fällig am = 30/08/2016“ … also noch 20 Tage Zeit! Das halte ich für fair und ausreichend (mal unabhängig davon, ob diese Gebühr an sich nun sinnig, fair, rechtens oder sonstwas ist ;-)
Insofern kann ich (um die Frage zu klären, wie man am besten und bequemsten zahlt, ohne weitere Kosten durch Telefon, Sprit usw. zu verursachen) nur festhalten:
Am besten gar nix machen und auf dieses Schreiben von DartCharge warten!
Da keine Säumnisgebühr erhoben wird, sondern einfach nur die 2,50 Pfund zu zahlen sind, ist das wohl die cleverste Lösung … oder? ;-)
Jedenfalls werde ich das beim nächsten Schottland-Urlaub 2018 so handhaben, falls es diese Gebühr dann noch gibt.
VG
Roland
Hallo Nadja,
sehr interessant – ich habe auch mit Datum vom 2.1.16 einen (zweiten) Verwarnungsgeldbescheid über 161,06 Euro bekommen, ohne den (angeblich ersten) vom ebenfalls 18.11.15 erhalten zu haben! Ich werde jetzt einen ähnlichen, an meinen Fall angepassten Widerspruch an EPC schicken.
Schreib doch bitte, was EPC antwortet – ich werde dasselbe tun.
LG
Axel
Hallo Nadja,
das hört sich schon mal nicht schlecht an. Ich bin gespannt, wie die darauf reagieren. Weitere Schritte würde ich momentan nicht unternehmen, du weißt ja nicht, was die antworten. Aber Informationen einholen ist nie verkehrt, Rechtschutz, Verbraucherschutz etc. Ich drück die Daumen, dass das nicht nötig sein wird.
Liebe Grüße Gunter
Hallo Gunter, vielen Dank für deine Antwort. Ich habe jetzt über die Seite epcplc. com mein unterschriebenes – jedoch laienhaftes Schreiben hochgeladen. Die Adresse im Impressum ist zumindest die gleiche von denen, die den Bescheid erlassen haben. Nur die Bezeichnung ist anders. Der Brief selber kommt glaube ich aus Deutschland und ist auf Deutsch. Ich habe folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage zu dem oben genannten Verwaltungsakt die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und lege gleichzeitig Rechtsmittel/Einspruch gegen den von Ihnen erlassenen Verwarnungsgeldbescheid vom 18.11.2015 ein.
Begründung:
Ihrem nunmehr erlassenen Bußgeldzertifikat vom 02.01.2016 ist keine weitere Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt. Mit dem darin angeforderten Betrag in Höhe von 157,31 EUR bin ich jedoch nicht einverstanden.
Ich ging davon aus, dass der Verwarnungsgeldbescheid vom 18.11.2015 mit meiner fristgerechten Zahlung der Maut in Höhe von 3,75 EUR seine Erledigung gefunden hat. Dadurch habe ich kein Verschulden daran, dass mein Rechtsmittel nun zu einem verspäteten Zeitpunkt erfolgt.
Ich bin mit dem geforderten Betrag nicht einverstanden, da ich den Bescheid vom 18.11.2015 erst am 27.11.2015 erhalten und fristgerecht innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung, die ausstehende Maut in Höhe von 3,75 EUR am 10.12.2015 überwiesen habe. Ich kann mich noch so genau an das Datum der Zustellung erinnern, da ich meinen Unmut darüber sofort in einem sozialen Netzwerk kundtat.
Sollten Sie anderer Auffassung bezüglich der Zustellung sein, bitte ich um entsprechenden Zustellungsnachweis. Der Hinweis, dass der Bescheid nach dem 5. Tag als zugestellt gilt, kann kein zulässiges Beweismittel vor Gericht darstellen.
Des Weiteren tätigte ich die Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, da mir der Aufwand eines Einspruches in Anbetracht der Höhe des geforderten Mautbetrages in Höhe von 3,75 EUR als nicht angemessen erschien. Da Sie nunmehr tatsächlich weitere 157,31 EUR von mir fordern und sogar mit gerichtlicher Klärung drohen, lege ich neben der beantragten Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand auch gleichzeitig Einspruch gegen den Bescheid vom 18.11.2015 ein.
Hierzu begründe ich meinen Einspruch außerdem damit, dass die Mautstraßen nicht ausreichend als solche erkennbar waren.
Ich bitte Sie inständig, der Widereinsetzung in den vorherigen Stand stattzugeben und meinen Widerspruch als solchen anzuerkennen und Ihre weitere Forderung zu stornieren.
Sollte Sie weiterhin an der Zahlung aus dem Bußgeldzertifikat festhalten und mein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung haben, beantrage ich, dass die Vollziehung des Verwaltungsakts ausgesetzt wird und Sie mich hierüber entsprechend informieren.
Vorab weise ich Sie darauf hin, dass ich bei Aufrechterhaltung Ihrer Forderung, Rechtsschutz bei meiner Versicherung beantragen und mir einen entsprechenden Rechtsbeistand nehmen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Meinst du ich soll dennoch weitere Schritte einleiten oder kann ich abwarten?
Liebe Grüße Nadja
Hallo Günter, danke für deine Antwort. Ich habe mein unterschriebenes und laienhaftes Schreiben jetzt über https://www.epcplc.com/communication/finance/finance_other hochgeladen … Geschrieben habe ich:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage zu dem oben genannten Verwaltungsakt die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und lege gleichzeitig Rechtsmittel/Einspruch gegen den von Ihnen erlassenen Verwarnungsgeldbescheid vom 18.11.2015 ein.
Begründung:
Ihrem nunmehr erlassenen Bußgeldzertifikat vom 02.01.2016 ist keine weitere Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt. Mit dem darin angeforderten Betrag in Höhe von 157,31 EUR bin ich jedoch nicht einverstanden.
Ich ging davon aus, dass der Verwarnungsgeldbescheid vom 18.11.2015 mit meiner fristgerechten Zahlung der Maut in Höhe von 3,75 EUR seine Erledigung gefunden hat. Dadurch habe ich kein Verschulden daran, dass mein Rechtsmittel nun zu einem verspäteten Zeitpunkt erfolgt.
Ich bin mit dem geforderten Betrag nicht einverstanden, da ich den Bescheid vom 18.11.2015 erst am 27.11.2015 erhalten und fristgerecht innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung, die ausstehende Maut in Höhe von 3,75 EUR am 10.12.2015 überwiesen habe. Ich kann mich noch so genau an das Datum der Zustellung erinnern, da ich meinen Unmut darüber sofort in einem sozialen Netzwerk kundtat.
Sollten Sie anderer Auffassung bezüglich der Zustellung sein, bitte ich um entsprechenden Zustellungsnachweis. Der Hinweis, dass der Bescheid nach dem 5. Tag als zugestellt gilt, kann kein zulässiges Beweismittel vor Gericht darstellen.
Des Weiteren tätigte ich die Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, da mir der Aufwand eines Einspruches in Anbetracht der Höhe des geforderten Mautbetrages in Höhe von 3,75 EUR als nicht angemessen erschien. Da Sie nunmehr tatsächlich weitere 157,31 EUR von mir fordern und sogar mit gerichtlicher Klärung drohen, lege ich neben der beantragten Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand auch gleichzeitig Einspruch gegen den Bescheid vom 18.11.2015 ein.
Hierzu begründe ich meinen Einspruch außerdem damit, dass die Mautstraßen nicht ausreichend als solche erkennbar waren.
Ich bitte Sie inständig, der Widereinsetzung in den vorherigen Stand stattzugeben und meinen Widerspruch als solchen anzuerkennen und Ihre weitere Forderung zu stornieren.
Sollte Sie weiterhin an der Zahlung aus dem Bußgeldzertifikat festhalten und mein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung haben, beantrage ich, dass die Vollziehung des Verwaltungsakts ausgesetzt wird und Sie mich hierüber entsprechend informieren.
Vorab weise ich Sie darauf hin, dass ich bei Aufrechterhaltung Ihrer Forderung, Rechtsschutz bei meiner Versicherung beantragen und mir einen entsprechenden Rechtsbeistand nehmen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Ich hab den Bescheid grade nicht mit, ich meine aber, dass er keinen englischen Poststempel hatte … Jedenfalls war er auf deutsch weshalb ich auch auf deutsch geantwortet habe!
Meinst du, ich sollte mein Schreiben noch über eine andere Stelle einreichen oder abwarten was jetzt kommt?!? Danke schon jetzt für dein offenes Ohr
Liebe Grüße
Nadja
Hallo Nadja,
tut mir leid, dass du auch unter den über 1,8 Millionen Bußgeldempfängern gelandet bist. Kam eigentlich die Zahlungsaufforderung von einem deutschen Inkassounternehmen oder direkt aus England? Und wie rechtlich verbindlich das „dieser Bescheid gilt am 5. Tag als zugestellt“ ist, sei auch mal dahingestellt.
In jedem Fall würde ich die Verbraucherberatung kontaktieren und sehen, was die dazu zu sagen haben. Die sollten auch eine massive Beschwerde an die Verantwortlichen in England schicken, oder einen Musterprozess anstreben. Der einzelne hat da leider zu wenig Einfluss.
Melde dich nochmal, wenn du neue Informationen hast. Falls ein Einspruchsschreiben nach England soll, können wir dir beim Verfassen helfen.
Korrektur … Ich zahlte den verminderten Betrag am 10.12.2015, nicht am 13. ☝️ … Bin etwas wütend
Hallo und HILFEEEE!!!
Ich war im August wieder in England und habe anscheinend erneut diese Mautstrasse befahren – die absolut nicht als Solche erkennbar war – (hatte extra drauf geachtet, da ich die Maut aus einem Besuch im Januar schonmal beglichen hatte und ich mich an keine als solche gekennzeichnete Straße erinnern konnte). Jedenfalls bekam ich den Bescheid vom 18.11.2015 erst am 27.11.2015. Ich kann mich so genau an das Datum erinnern, da ich mich tierisch bei FB darüber aufgeregt habe *schäm* … Gezahlt habe ich den verminderten Betrag mE fristgerecht am 13.12.2015. Da dieser Verwaltungsakt nach meinem Empfinden also erledigt war, habe ich natürlich kein Einspruch gegen den Bescheid eingelegt. Leider habe ich den Vermerk „dieser Bescheid gilt am 5. Tag als zugestellt“ nicht wahrgenommen und somit habe ich jetzt einen neuen Bescheid erhalten, in welchem meine Zahlung i. H. v. 3,75 EUR bereits berücksichtigt war und ich solle weitere 157,31 EUR zahlen! Die Einspruchsfrist gegen den ersten Bescheid ist jetzt natürlich abgelaufen … Mit der Zahlung bin ich natürlich nicht einverstanden und ich wollte nun die „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ (keine Ahnung ob es das in England auch gibt) und nachträglich Einspruch einlegen … Ich mein, ein Versuch ist es wert … Aber die verdammte deutsche Faxnummer funktioniert nicht … Hat jemand ne Email Adresse wohin ich mein Schreiben schicken kann? Mein Englisch ist nicht sooo gut, dass ich mein Schreiben in „Beamtendeutsch“ auch auf Englisch übersetzen könnte … Hat das Ganze überhaupt Sinn?
Obwohl wir die Gebühr umständlich mit dem handy über einen Webzugang in einem Pub entrichtet hatten (auch sofort für die Rückfahrt) bekam ich eine Zahlungsaufforderung über rund 100 Euro nach 5Monaten. Allerdings räumte man ein, dass ich als Ausländer mit dem Zahlungssystem nicht so vertraut wäre und gestand mir zu, nur die überfällige Maut zu bezahlen. Ich habe trotzdem Einspruch erhoben, weil ich auch einen Onlinezahlungsbeleg hatte und warte jetzt auf einen Bescheid. Ärgerlich ist die damit verbundene Aufregung. Empfehlenswert ist es ein Verbrauchskonto bei Dartford z-Tunnel zu eröffnen. Das sollte aber mindesten 8 Wochen vorher gemacht werden. So lange brauchen die um das freizuschalten.
Für ADAC Mitglieder noch dieser Link:
https://www.adac.de/reise_freizeit/maut/grossbritannien/default.aspx?ItpId=56
Gruss
Lutz
Hallo !
Dardfort Crossing ist tatsächlich ein Problem, aber leider nicht das Einzige bei einer Englandtour. Im Caliboard gibt es einen 4 Seiten Beitrag zu diesem Thema:
http://www.caliboard.de/showthread.php?10978-Englandfahrer-Achtung-Dartfordcrossing
Je nachdem wie nahe man der Londoner City kommt, werden Gebühren fällig. Ziemlich wahrscheinlich kommt man auch mit der „Low-Emission-Zone“ in Berührung. Auch dazu gibt es im Califorum die richtigen Tipps. ( http://is.gd/ndTRCU )
Euch eine gute Fahrt und vielleicht treffen wir uns zufällig. Nachdem wir im letzten Jahr die Küste der Normandie und der Bretagne abgefahren sind, besuchen wir ab Ende August die gegenüberliegende Küste auf englischer Seite.
Gruss
Lutz
Oh super… So ein Problem hatte ich auch mal auf der Ringautobahn rund um Dublin. Da standen zwar Schilder, dass die Straße gebührenpflichtig sei, aber keine weiteren Infos. Irgendwo hatte ich eine Warnung gelesen, ein Anrif bei der Mietwagenfirma brachte nur das Ergebnis: ist euer Problem… Und so kämpfte ich mich am iPad mit dem WiFi des Hotels durch um zu zahlen. „Was war unsere Autonummer?“ … Dass die Engländer auch so seltsame Sachen machen wusste ich bisher nicht.
Gute Weiterreise!
Hallo Gabi,
nein, so schnell nicht, aber merken kann ich es mir ja schon mal. Ich mach im Herbst erstmal die Schweiz und Österreich unsicher :-), da kann ich auch ganz gut die Schilder lesen.
Euch noch viel Spaß!
haha, ja Gabi, das ist die Idee!
Habt Ihr vor, nach England zu reisen? Nächstes Jahr?
Ich schreib Dir später auch noch ne mail :-)
liebe Grüße
Gabi
Ach Gunter,
das hört sich ja kompliziert an!!! Ich glaube, ich merke mir nur das „kostenfrei zwischen 22.00 und 6.00Uhr“ ;-).
LG Gabi